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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(Industrie / VOB - B2B)

§ 1 Geltungsbereich

Vorrangig gilt der individuell geschlossene Bauvertrag, nachrangig die VOB/B und hilfsweise das BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Angebot und Unterlagen

Angebote sind freibleibend. An Kostenvoranschlägen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B. Schlussrechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.

§ 4 Ausführung und Behinderung

Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Behinderungen durch höhere Gewalt oder ungeeignete Witterung (§ 6 VOB/B).

§ 5 Abnahme

Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Die Nutzung des Bauwerks durch den Auftraggeber gilt als Abnahme.

§ 6 Mängelansprüche

Die Verjährung für Mängelansprüche richtet sich nach § 13 VOB/B (in der Regel 4 Jahre für Bauwerke).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Flachdachwerk GmbH.