ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
(Industrie / VOB - B2B)
§ 1 Geltungsbereich
Vorrangig gilt der individuell geschlossene Bauvertrag, nachrangig die VOB/B und hilfsweise das BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 2 Angebot und Unterlagen
Angebote sind freibleibend. An Kostenvoranschlägen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Abschlagszahlungen erfolgen gemäß § 16 VOB/B. Schlussrechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
§ 4 Ausführung und Behinderung
Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Behinderungen durch höhere Gewalt oder ungeeignete Witterung (§ 6 VOB/B).
§ 5 Abnahme
Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Die Nutzung des Bauwerks durch den Auftraggeber gilt als Abnahme.
§ 6 Mängelansprüche
Die Verjährung für Mängelansprüche richtet sich nach § 13 VOB/B (in der Regel 4 Jahre für Bauwerke).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Flachdachwerk GmbH.